Corona-Bedingte Maßnahmen


Liebe Darter,

die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus diesem Schutz- und Handlungskonzept liegt originär beim Verein oder wird diesem im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen behördlichen Stellen übertragen. .


Das bedeutet: Zuständig ist der Verein!

Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen behördlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein zu entrichten hat.

Der Niedersächsische Dartverband e. V. und seine Untergliederungen übernehmen mit diesem Schutz- und Handlungskonzept keine Verantwortung für eine Ansteckung mit dem Coronavirus während eines Darttrainings oder -wettkampfs.

Wir sind uns dabei sehr wohl bewusst, dass die Übergangsregeln zu einem veränderten, an die aktuelle Situation angepassten Sporttreiben führen, durch das gleichzeitig jedoch das Ansteckungsrisiko minimiert werden kann. Wir weisen darauf hin, dass beide Teamkapitäne auf die Einhaltung der Reglungen achten müssen. Alle Spieler sollten mit dem notwendigen Verständnis und Rücksichtnahme die gesundheitlichen Maßnahmen unterstützen.

Auf Grund der baulichen Gegebenheiten haben wir uns für die Variante Kontaktsport entschieden.


Variante Kontaktsport:

              Kein Abstand,
              Kein Mundschutz nötig,
              Körperkontakt erlaubt – allerdings sollte dies beim Dart auf das Mindeste reduziert werden,
              Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden,
              Maximal 50 Personen sind erlaubt,
              Am besten immer mal durchlüften,
              Kontaktdaten (Familienname, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Ankunft, Abfahrt) müssen erhoben werden, 3 Wochen.


Vielen Dank für Euer Verständnis
Vorstand DC Six Pack


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